Nachher wie vorher – oder besser
Ganz allgemein bezeichnet der Begriff Rekultivierung die Wiederherstellung eines naturnahen Lebensraumes. Das kann sich auf die Wiederherstellung von Ackerland ebenso beziehen wie auf die Schaffung neuer Habitate für Pflanzen und Tiere auf den zuvor abgearbeiteten Flächen. Die Rekultivierung beginnt nicht erst im Anschluss an die Rohstoffgewinnung von Kies und Sand, sondern schon vor der eigentlichen Abgrabung. Wir bei Hülskens benutzen auch den Begriff Herrichtung. Hierzu einige Fakten:
Herrichtungsplan als vorgeschriebener Teil des Antrags
Bereits im Antrag zur Genehmigung der Kiesgewinnung erstellen wir einen sogenannten Herrichtungs- bzw. Rekultivierungsplan. In diesem Ideenkonzept sind neben den reinen "Renaturierungsmaßnahmen" vor allem landschaftsarchitektonische Ansätze und Möglichkeiten sowie Überlegungen für die spätere "Nutzung" dargestellt. Das kann der Hochwasserschutz sein, oder auch die Ausgestaltung des Areals als Naherholungsgebiet oder eine Planung für den Tourismus. Ein solcher Herrichtungsplan inkl. entsprechender Ausgleichsmaßnahmen ist gesetzlich vorgeschrieben. Wie also die Rekultivierung letztendlich auszusehen hat, wird von den Behörden noch vor dem ersten Spatenstich eindeutig festgelegt. In der Regel gehen wir sogar über die Vorgaben, deren Umsetzung ebenfalls behördlich begleitet und geprüft wird, hinaus.
Vorherige Projekte sowie die anschließende Bewertung u. a. durch Nabu etc. belegen das.
Die Herrichtung bzw. Renaturierung wird vom Betreiber, also von uns bezahlt.
Rekultivierung von Beginn an
Der erste Schritt der "Flächenbearbeitung" ist der Abtrag der oberen Erdschichten, um an die eigentlichen Kies- und Sandvorkommen zu gelangen – ca. in 3-5 Metern Tiefe. Die abgetragenen Schichten werden auf dem Gelände für den späteren Wiedereinbau bzw. landschaftsplanerische Maßnahmen zwischengelagert. Der Boden bleibt also – nicht zuletzt als CO2-Speicher – erhalten. Das hat übrigens keine nachweislichen Auswirkungen auf die Qualität des Trink- bzw. Grundwassers.
Während der Rohstoffgewinnung selbst folgt die Rekultivierung der Abgrabung. Heißt vereinfacht gesagt: Da, wo schon abgegraben wurde, folgt bereits kurze Zeit später die Rekultivierung auf der Grundlage der vorherigen Planung. Auf diese Weise kann die Herrichtung sogar dazu führen, die ursprüngliche Fläche, zum Beispiel eine Wiese oder einen Acker, auf dem zuvor ausschließlich Mais angebaut wurde, ökologisch aufzuwerten. Beispielsweise durch die Schaffung eines Biotops, in dem sich mehr und vor allem auch andere Pflanzen und Tiere ansiedeln als zuvor. Ebenso enthält die Rekultivierung mögliche bautechnische Maßnahmen, wie im Projekt "Reeser Welle" der Einbau einer Dichtschürze.
Mit dem Ende der Rohstoffgewinnung beginnt der Rückbau der Anlagen, Wege und technischen Einrichtungen. Zugleich erfolgen die finalen Rekultivierungsmaßnahmen. Je nach Größe des Areals und Umfang dauert das nochmal 1-2 Jahre. Nach abschließender behördlicher Prüfung wird das Gelände schlussendlich dem neuen Eigentümer, z. B. dem Kreis Kleve oder der Stadt Rees, übertragen. Häufig schließt sich noch ein "Umweltmonitoring" an, das dokumentiert, wie sich Flora und Fauna entwickeln.