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Die Straße Reeserwardt wird durch die Abgrabung nicht beeinträchtigt. Das Restaurant „Drei Raben“ kann auch weiterhin über die Straße „Reeserwardt“ erreicht werden.
Die Politik, in diesem Fall konkret die Landesregierung Düsseldorf, hat bereits 1999 in Rees Esserden eine sogenannten BASB-Flächen dargestellt. Das sind dann die Flächen, die aufgrund politischer und wirtschaftspolitischer Abwägung und Planung für eine Rohstoffgewinnung genutzt werden dürfen. Nicht beteiligt an dieser Entschediung sind die Kommunen bzw. die Kiesunternehmen. Ein "Kiesunternehmen" muss diese Flächen dann erwerben (pachten oder kaufen). Erst dann kann man einen Antrag auf Genehmigung zum Rohstoffabbau bei der zuständigen Behörde – in diesem Fall beim Kreis Kleve – stellen. Für einen solchen Antrag sind diverse Gutachten sowie ein sogenannter Rekultivierungsplan für die Nachnutzung der Fläche erforderlich. Wenn also nicht verkauft bzw. verpachtet wird, wird auch nicht gebaggert. Das Unternehmen prüft zudem (auf eigene Kosten), ob dort auch wirklich entsprechende Rohstoffvorkommen (Qualität, Menge, geologische Beschaffenheit) vorhanden sind. Als Grundlage für die politische Planung dient "lediglich" eine geologisch-fachliche Einschätzung. Hieraus ergibt sich zusammen mit Fragen der generellen Lage der Fläche, der Verkehrsanbindung, erwartbaren Betriebskosten und relevanter Rahmenbedingungen (Naturschutz, Umweltschutz, Wasserrecht, Bergrecht etc.) eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Es gibt tatsächlich durch die Politik ausgewiesene Flächen, die aus den oben genanten Gründen nicht für die Rohstoffgewinnung genutzt werden. Hinzu kommen noch mögliche Einsprüche bzw. Klagen. Ein solches Antragsverfahren dauert mehrere Jahre.
Als Dichtschürze bezeichnet man ein Erd-Bauwerk aus einem strömungshemmenden Material- in diesem Fall aus Abraumlehm. Dieses Material „bremst“ den Wasserfluss bzw. Dadurch ist möglich längere Fließstrecken deutlich zu verkürzen. Die Wasserdurchlässigkeit der geplanten Dichtschürze in Esserden ist 100-mal geringer als als die zuvor vorhandene Schicht aus Kies und Sand.
Aufgrund der Länge und besonderen Krümmung der Dichtschürze kann Grundwasser an der Dichtschürze vorbeiströmen.
Schwimmende Photovoltaikanlagen zur Produktion regenerativer Energie sind aktuell nicht Bestanteil des Antrags. Es ist jedoch möglich, diese als Ergänzung der Betriebsanlagen nachträglich zu beantragen. Bereits seit 2020 betreiben wir eine solche Anlage in Weeze-Vorselaer. Für weitere Standorte haben wird aktuell Anträge eingereicht.
Laut politischer Planung werden sogenannte BSAB-Fläche ausgewiesen. Das sind die Flächen, die laut Politik für eine Rohstoffgewinnung zur Verfügung stehen könnten. Diese Flächen stellen die Grundlage für die rechnerische (!) Versorgungsmöglichkeit / Versorgungssicherheit dar. Laufende Betriebe, d. h. genehmigte Rohstoffabgrabungen stellen aber jeweils nur einen Teil der gesamtmöglichen Fläche (Versorgungssicherheit) sicher. Deshalb sind nach der Auskiesung an einer Stelle neue Genehmigungen an anderer Stelle der der vormals politisch ausgewiesenen Flächen nötig.
Allerdings können die planerisch festgelegten Flächen nur eingeschränkt auch tatsächlich erschlossen bzw. für die Gewinnung von Kies und Sand genutzt werden. Denn,
- viele Flächen sind überbaut
- durch andere Nutzungs- oder Interessen (z. B. Vogelschutz, Naturschutz etc.) nicht verfügbar
- private Eigentümer (z. B.) Landwirte verkaufen nicht
- kommunale Eigentümer (Städte, Gemeinden, Kreis) verkaufen nicht (selbst wenn Flächen veräußert werden, aber "öffentliche" Wege in den Flächen liegen, müssen viele Tonnen Rohstoff ungenutzt dort verbleiben
- da die detaillierte geologische Prüfung (tatsächliche Menge, Mächtigkeit, Qualität der Rohstoffe) erst zur eigentlichen Antragstellung (durch das beantragende Unternehmen als Eigentümer) erfolgt, stellt sich auch erst dann heraus, ob es sich wirklich lohnt (sowohl bzgl. Material, technischem Einsatz und unternehmerisch) dort Rohstoffe zu gewinnen.
- langwierige, langjährige Genehmigungsverfahren bzw. Klagen
Man kann sagen, dass ca. 50% der politisch ausgewiesenen Fläche tatsächlich nicht für die Rohstoffgewinnung genutzt werden kann. Insofern reduziert sich die tatsächliche Versorgungssicherheit um den entsprechenden Faktor.
Die Reeser Welle ist übrigens ein sehr gutes Beispiel genau für diesen Fall:
Bei der Planung der Rohstoffversorgung durch die Politik vor fast 40 Jahren als auch das Gebiet "Reeser Welle " ausgewiesen wurde, war eine perspektivische Rohversorgung durch die dort vorrätige Menge – genau wie heute – ca. 18 Jahre. Diese eingeplanten Versorgungsmenge wurden aber bis dato nicht genutzt. Statt dessen mussten, zur Versorgungssicherheit, andere Areale genutzt und erschlossen werden.
Wir haben eine Betriebsdauer von 20 Jahren beantragt. Dabei rechnen wir etwa fünf Jahre für die Aufschluss- und Abschlussarbeiten, rund 16 Jahre für die eigentliche Gewinnung. Außerdem kalkulieren wir mit einer Reservezeit für wahrscheinlich auftretende Marktschwankungen. Schlussendlich entscheidet aber der Markt bzw. die Nachfrage, wie viel Kies und Sand gebaucht wird und demnach wie schnell oder langsam die Abgrabung voranschreitet.